Private Versicherungen / Beihilfe

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden in der Regel von den Krankenkassen / der Beihilfestelle in voller Höhe übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach dem Regelsatz im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In einem persönlichen Gespräch berate ich sie gerne zu den genauen Modalitäten der Antragsstellung.