Gesetzliche Krankenversicherungen

Für gesetzlich Versicherte besteht die Möglichkeit des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens. Nach Beantragung der Therapie kann die Krankenkasse die Übernahme der Kosten im vollem Umfang bewilligen. Ich berate sie gerne, ob dies in ihrem Fall möglich ist.